»Die Glocke« und der Ton der Macht: eine unbegründete Aufforderung – ohne Entschuldigung bis heute
#Gütersloh, 6. Februar 2026
Im Umgang zwischen #Medien sollte Kritik sachlich, nachvollziehbar und begründet erfolgen. Umso bemerkenswerter ist ein Schreiben, das der #Redaktion von »Gütsel« vorliegt und vom #Zeitungsverlag »Die #Glocke« stammt. Bis heute blieb dieses Schreiben ohne Entschuldigung oder Öffentliche Stellungnahme.
Der Anlass
In einer E Mail fordert ein leitender Redakteur von der »Glocke« den Herausgeber von »Gütsel« auf, bestimmte Verlinkungen zu unterlassen und innerhalb von 10 Tagen zu entfernen. Begründet wird dies nicht mit rechtlichen Argumenten, sondern mit pauschalen Werturteilen über die redaktionelle Arbeit.
Wörtlich heißt es: »Sie generieren regelmäßig Content für Ihr Portal […] indem Sie beliebige Suchbegriffe als Parameter an diverse Suchfunktions URLs anhängen.«
Die Formulierung »beliebige Suchbegriffe« stellt keine neutrale Beschreibung dar, sondern eine abwertende Einordnung redaktioneller Arbeit. Eine sachliche Erklärung, warum diese Praxis unzulässig sein soll, bleibt aus.
Pauschale Abwertung statt Begründung
Noch deutlicher wird der Ton an anderer Stelle des Schreibens: »Diese Verlinkungen sind vollkommen sinnlos, schaden uns jedoch in diverser Hinsicht.« Hier wird nicht nur die Arbeit eines anderen Mediums pauschal entwertet (»vollkommen #sinnlos«), sondern zugleich ein Schaden behauptet, ohne diesen zu konkretisieren, zu belegen oder rechtlich herzuleiten. Weder Art noch Umfang noch eine konkrete Kausalität werden benannt.
Aus juristischer #Sicht ist das bemerkenswert: Wer einen Schaden geltend macht, trägt grundsätzlich auch die #Darlegungslast. Diese bleibt das Schreiben schuldig.
Keine #rechtliche #Grundlage, keine #Sachargumente
Das bloße Verlinken öffentlich zugänglicher URLs – auch von Suchfunktionen – ist nach gängiger Rechtsauffassung zulässig und Teil journalistischer Dokumentation, Recherche und Kontextualisierung. Eine rechtliche Begründung, warum dies im konkreten Fall unzulässig sein soll, enthält das Schreiben nicht.
Stattdessen endet es mit einer formellen Aufforderung: »Ich fordere Sie hiermit auf, dies künftig zu unterlassen und vorhandene Verlinkungen […] innerhalb von 10 Tagen zu entfernen.«
Bis heute keine Entschuldigung, keine Klarstellung
Besonders auffällig ist: Trotz der abwertenden Wortwahl, der unbelegten Schadensbehauptung und der fehlenden rechtlichen Herleitung gab es bis heute keine Entschuldigung, keine Relativierung und keinerlei öffentliche oder schriftliche Stellungnahme von der »Glocke« zum Ton oder Inhalt dieses Schreibens. Gerade in einem professionellen Medienumfeld wäre zumindest eine Klarstellung oder Einordnung zu erwarten gewesen.
Ein medienethischer Befund
Der Vorgang wirft weniger rechtliche als medienethische Fragen auf: Wie gehen etablierte Medien mit unabhängigen Publikationen um? Welche #Sprache wird gewählt – und welche Wirkung entfaltet sie? Die Veröffentlichung dieses Schreibens dient daher nicht der #Eskalation, sondern der #Dokumentation. Sie macht sichtbar, wie schnell sachliche (zudem grundlose) Auseinandersetzung durch pauschale #Abwertung ersetzt werden kann – und wie auffällig das #Schweigen bleibt, wenn #Kritik daran geäußert wird.
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