Greenpeace: #Rechtsgutachten – #GEG Abschwächung wäre verfassungswidrig
- #Greenpeace und »#Gaswende« warnen vor Rückschritten für #Klimaschutz und #Verbraucherschutz bei Reform des #Heizungsgesetzes
#Hamburg, 4. Februar 2026
Eine Abschwächung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wäre ein klimapolitischer Rückschritt und nicht verfassungskonform. Zu diesem Ergebnis kommen Juristen der #Kanzlei »#Rechtsanwälte Günther« in einem #Gutachten im Auftrag von Greenpeace und dem Projekt Gaswende. Demnach würden die aktuell diskutierten Änderungen am GEG gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot (Artikel 20 a, Grundgesetz) verstoßen und zugleich den Schutz von Verbrauchern massiv schwächen. Die #Bundesregierung ringt derzeit um Einigung über mögliche Änderungen und hat angekündigt, bis Ende Februar einen entsprechenden Kabinettsbeschluss vorzulegen. »Eine Aufweichung des GEG nützt einzig und allein der #fossilen #Gasindustrie, die ihr rückständiges Geschäftsmodell möglichst lange erhalten will«, sagt Marina Falke, Energieexpertin von Greenpeace. »Um das Klima zu schützen, Kosten zu senken, und geopolitisch unabhängig zu werden, muss die Bundesregierung einen verlässlichen Fahrplan zum vollständigen #Gasausstieg vorlegen.«
Die Autoren des Gutachtens beziehen sich bei ihrer Analyse vorwiegend auf das Verschlechterungsverbot: Angesichts des bereits ausgereizten deutschen #CO2 Budgets sind Rückschritte bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen ohne zwingenden Grund verfassungsrechtlich unzulässig. Eine Abschwächung des GEG – etwa durch eine Änderung der 65 Prozent #Erneuerbaren Vorgabe bei der Neuanschaffung von #Heizungen – würde klimaschädlichen Gasheizungen neue Hintertüren öffnen, fossile Abhängigkeiten zementieren und die notwendige vollständige #Dekarbonisierung des Wärmesektors verzögern.
Verbrauchern droht Kostenfalle
Neben dem Klimaschutz würden die vorliegenden Vorschläge auch Verbraucherrechte schwächen. Zwar sind Gasheizungen in der Anschaffung oft günstiger, führen aber langfristig zu höheren Kosten durch steigende CO2 Preise und Gasnetzentgelte. Besonders betroffen wären Mieter und einkommensschwache #Haushalte, denn diese entscheiden über die Heiztechnik oft nicht selbst, müssen aber die Kosten tragen. Hier sehen die Autoren des Gutachtens eine Unvereinbarkeit mit Gleichheitsrechten (Artikel 3, Absatz 1, #Grundgesetz) und sozialstaatlichen Rechten (Artikel 20, Absatz 1, Grundgesetz), da vor allem einkommensschwache Menschen dadurch künftig stärker in ihrer Freiheit beschränkt würden. «Haushalte würden mit massiv steigenden Kosten alleine gelassen«, sagt Tina Loeffelbein, Leiterin des Projekts Gaswende. »Die 65 Prozent Regelung begünstigt dagegen den schnellen Einstieg in moderne fossilfreie Heizungen und reduziert so die riskante Abhängigkeit von #Gasimporten. Aktuell sehen wir dieses Risiko wieder an der Verunsicherung, die die Debatte um unzureichend gefüllte Gasspeicher auslöst.«
Das Gutachten unterstreicht zudem die Bedeutung von Planungssicherheit. Stabile, klare Regeln sind entscheidend, damit Haushalte, Kommunen und Unternehmen rechtzeitig in klimafreundliche Lösungen investieren. Politisch veränderliche CO2 Faktoren oder unklare Rechnungen zur Gesamteffizienz, wie sie derzeit von der Politik diskutiert werden, schaffen dagegen #Unsicherheit und bremsen die #Wärmewende aus.
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